1. Das Weingut Heitlinger wird nur Verträge mit volljährigen Personen abschliessen. Der Besteller ist dazu verpflichtet, Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder von ihm zur Entgegennahme der Lieferung bevollmächtigte Personen die Warenlieferung entgegennehmen.
2. Der Besteller stellt das Weingut Heitlinger von Ansprüchen Dritter frei, die dem Weingut Heitlinger aus der Verletzung der Verpflichtung des Bestellers nach Ziffer 1 erwachsen sind.